{"id":607,"date":"2017-05-21T22:11:49","date_gmt":"2017-05-21T20:11:49","guid":{"rendered":"http:\/\/www.buerger-fuer-kaltenweide.de\/?page_id=607"},"modified":"2017-05-21T22:11:49","modified_gmt":"2017-05-21T20:11:49","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/der-verein\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Vereinssatzung Beschlossen auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 28. Februar 2013 in Langenhagen \u2013 Kaltenweide, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung am 03. M\u00e4rz 2016. Zuletzt eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover am 21.06.2016 unter der Registriernummer VR 201913.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 1 &#8211; Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;B\u00fcrger f\u00fcr Kaltenweide&#8220; mit dem Zusatz &#8222;e.V.&#8220; (eingetragener Verein).<\/li>\n<li>Der Verein kann einen Namenszusatz f\u00fchren.<\/li>\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Langenhagen &#8211; Ortsteil Kaltenweide<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 2 \u2013 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>\u00dcbergeordneter Vereinszweck ist die F\u00f6rderung des Gemeinwesens, des Miteinanders der B\u00fcrgerschaft in Kaltenweide ohne parteipolitische und konfessionelle Bindung.<\/li>\n<li>Durch das Einbringen konstruktiver Kritik und der Erarbeitung von L\u00f6sungsvorschl\u00e4gen vertritt der Verein seine Mitglieder sowie die Anliegen der Kaltenweider B\u00fcrgerschaft gegen\u00fcber den Vertretern der Politik, der Stadt Langenhagen und deren Verwaltung.<\/li>\n<li>Der Verein f\u00fchlt sich ohne parteipolitische und konfessionelle Bindung einem politischen Bildungsauftrag verpflichtet. Eines der Ziele ist das Entgegenwirken allgemeiner Politikverdrossenheit und Wahlm\u00fcdigkeit. Demokratie soll als gelebtes Gut gef\u00f6rdert und weiterentwickelt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 3 \u2013 weggefallen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 4 \u2013 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Dem Verein k\u00f6nnen alle vollj\u00e4hrigen B\u00fcrger sowie Vereine beitreten, die ein Interesse an der Arbeit des Vereins haben.<\/li>\n<li>Der Beitritt ist jederzeit m\u00f6glich. Der schriftliche Aufnahmeantrag ist (sofern nicht anders angegeben) an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme befindet. Gegen den Vorstandsbeschluss kann innerhalb von 30 Tagen nach Beschlussfassung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist in Schriftform (Brief, Fax, E.Mail) an den Vorstand zu richten. \u00dcber den Einspruch entscheidet die folgende Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrages. Die aktuell g\u00fcltigen Beitragss\u00e4tze k\u00f6nnen der &#8222;Beitragsordnung&#8220; entnommen werden. Durch den Beitritt entstehen gegen\u00fcber dem Verein keinerlei finanzielle, materielle sowie sonstige Forderungsanspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet mit:\n<ol>\n<li>schriftlicher Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand<\/li>\n<li>Ausschluss<\/li>\n<li>Tod<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vereinsausschluss hat schriftlich zu erfolgen und kann nur aus wichtigem Grund (Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung bzw. Sch\u00e4digung des Ansehens des Vereins) durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes erfolgen. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch eingelegt werden, \u00fcber den die folgende Mitgliederversammlung endg\u00fcltig entscheidet.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 5 &#8211; Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;padding-left: 30px\">Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 6 \u2013 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und einmal j\u00e4hrlich, sp\u00e4testens bis zum 31. M\u00e4rz abzuhalten. Hierzu l\u00e4dt der Vorsitzende unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen alle Mitglieder des Vereins ein. In der Einladung ist Zeit, Ort sowie eine vorl\u00e4ufige Tagesordnung bekanntzugeben.<\/li>\n<li>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, wenn ein Viertel (1\/4) der eingetragenen Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden beantragen. Zu einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen und Bekanntgabe einer Tagesordnung einzuladen.<\/li>\n<li>Einladungen zu den ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen haben durch eine schriftliche Mitteilung an die dem Verein bekannt gegebene letzte Postanschrift oder E.Mail-Adresse des Mitglieds zu erfolgen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Die Ber\u00fccksichtigung versp\u00e4teter Antr\u00e4ge ist nur m\u00f6glich wenn jeder einzelne Antrag von mindestens der H\u00e4lfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder durch Beschluss nach Abstimmung zugelassen wird und der Antrag keine besondere Mehrheit ben\u00f6tigt.<\/li>\n<li>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, mit Ausnahme von Satzungs\u00e4nderungen, f\u00fcr die eine Dreiviertelmehrheit erforderlich ist. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind bindend und k\u00f6nnen nur durch eine Mitgliederversammlung wieder aufgehoben werden.<\/li>\n<li>Jedes Mitglied hat eine Stimme die nicht \u00fcbertragbar ist. F\u00fcr Vereine kann der jeweilige Vorsitzende oder sein regul\u00e4r gew\u00e4hlterVertreter die gleichen Rechte wie ein Mitglied aus\u00fcben.<\/li>\n<li>Die Beschlussfassung erfolgt durch eine offene Abstimmung. Auf Antrag eines anwesenden Mitglieds erfolgt sie in geheimer Abstimmung. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind im Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist durch den Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<li>Auf der j\u00e4hrlich abzuhaltenden Mitgliederversammlung ist eine Selbstevaluation abzuhalten bei der die Ziele, nach Priorit\u00e4ten gelistet, f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr definiert werden. Diese Ziele sind als Richtlinie der Vereinsarbeit f\u00fcr s\u00e4mtlichen (Vorstand-) Mitglieder bindend.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 7 \u2013 Vorstand<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte und entscheidet in allen Angelegenheiten, sofern diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt in geheimer Wahl die Vorstandsmitglieder f\u00fcr eine Amtszeit von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Die Amtszeit des Vorstandes nach Gr\u00fcndung des Vereins betr\u00e4gt 4 Jahre.<\/li>\n<li>Der Vorstand besteht aus dem:\n<ol>\n<li>Vorsitzendem<\/li>\n<li>stellvertretendem Vorsitzendem<\/li>\n<li>Protokollf\u00fchrer<\/li>\n<li>Schatzmeister<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Sofern sich keine ausreichende Zahl von Kandidaten zur Wahl stellt, bleiben die vakanten Vorstands\u00e4mter unbesetzt.<\/li>\n<li>Der 1. Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Vorstand gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.<\/li>\n<li>Die Aufgaben des Vorstandes im Einzelnen:\n<ol>\n<li>F\u00fchrung des Vereins gem\u00e4\u00df den Regelungen dieser Satzung<\/li>\n<li>Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Mitgliederversammlungen<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung und Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Entgegennahme von Anregungen und Vorschl\u00e4ge der Mitglieder und Vertretung gegen\u00fcber den betroffenen Institutionen (Verwaltung, Politik) oder betroffenen Personen.<\/li>\n<li>Erstellung des Jahresberichtes und des Haushaltes<\/li>\n<li>Buchf\u00fchrung sowie ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/li>\n<li>Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern<\/li>\n<li>Durchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfiger Vereinssitzungen (monatlich). \u00dcber die Sitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Pressekontakt unterliegt alleinig dem Vorsitzendem und seinem Stellvertreter sofern in der Gesch\u00e4ftsordnung nichts Anderweitiges geregelt wird.<\/li>\n<li>Der Vorstand bleibt im Amt, bis durch die Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt wurde.<\/li>\n<li>Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied durch einfachen Mehrheitsentscheid bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung bestellen. Die Wahl eines Ersatzmitglieds ist den Mitgliedern unverz\u00fcglich mitzuteilen. Scheidet der Vorsitzende w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so \u00fcbernimmt der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitz bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Diese bestimmt den neuen Vorsitzenden.<\/li>\n<li>Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung in der unter anderem die Aufgaben der einzelnen Vorstandmitglieder beschrieben werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a78 &#8211; Beisitzer<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt sogenannte Beisitzer, die den Vorstand unterst\u00fctzen und beraten sollen.<\/li>\n<li>Das Beisitzer-Gremium besteht aus bis zu 4 Personen.<\/li>\n<li>Ein Beisitzer muss Mitglied im Verein sein.<\/li>\n<li>Die Amtszeit jedes einzelnen Beisitzers betr\u00e4gt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/li>\n<li>Die gew\u00e4hlten Beisitzer bestimmen j\u00e4hrlich zwei Mitglieder des Beisitzer-Gremiums, die f\u00fcr die Kassenpr\u00fcfung vor der Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig sind und der Mitgliederversammlung die Richtigkeit der Buchf\u00fchrung best\u00e4tigen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a79 &#8211; Arbeitskreise<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Zur Umsetzung der Ziele des Vereins oder zur Vorbereitung und Umsetzung einzelner Vorhaben k\u00f6nnen auf Antrag des Vorstands oder der Mitglieder auf Vereinssitzungen oder der Mitgliederversammlung sogenannte Arbeitskreise (AK) gebildet werden. Der Arbeitskreis ist eine rechtlich unselbstst\u00e4ndige Untergliederung des Vereins. Vor Gr\u00fcndung des Arbeitskreises ist der Arbeitsauftrag oder das Ziel, dass mit dem AK verfolgt wird, m\u00f6glichst detailliert festzulegen. Eine \u00c4nderung des Arbeitsauftrages kann nur auf einer Vereinssitzung oder einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n<li>In den Arbeitskreisen werden Arbeitsschwerpunkte und Handlungsoptionen f\u00fcr den Verein entwickelt bzw. ausgearbeitet. Arbeitsergebnisse, Vorhaben und eventuelle Aktionen sind vor der Durchf\u00fchrung auf einer Vereinssitzung oder einer Mitgliederversammlung vorzustellen. Die Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen ein Veto gegen Vorhaben, evtl. Aktionen und\/oder Entscheidungen des Arbeitskreises einlegen, wenn die geplante(n) Ma\u00dfnahme(n) nicht Gegenstand des Arbeitsauftrages ist \/ sind oder gegen die Grundwerte des Vereins verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<li>Die Teilnehmer des Arbeitskreises werden auf Vorschlag des Vorstandes oder der Mitglieder des Vereins, bei bestehenden Arbeitskreisen auch durch die Teilnehmer des Arbeitskreise auf einer Vereinssitzung oder der Mitgliederversammlung berufen und abberufen. Teilnehmer des Arbeitskreises m\u00fcssen nicht zwingend Mitglied im Verein sein.<\/li>\n<li>Die Teilnehmer des Arbeitskreises w\u00e4hlen einen &#8222;Sprecher&#8220;. Dieser informiert die Mitglieder des Vereins regelm\u00e4\u00dfig auf den Vereinssitzungen oder Mitgliederversammlungen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten des Arbeitskreises.<\/li>\n<li>Besondere Anforderungen an die Arbeitsweise sowie Befugnisse des Arbeitskreises werden in der Gesch\u00e4ftsordnung definiert.<\/li>\n<li>Sofern f\u00fcr die Umsetzung der Ergebnisse des Arbeitskreises finanzielle Mittel ben\u00f6tigt werden, hat der Arbeitskreis eine detaillierte Finanzplanung aufzustellen und diese dem Vorstand vorzulegen.<\/li>\n<li>Sollte zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern des Arbeitskreises gro\u00dfe Uneinigkeit \u00fcber die Umsetzung von Arbeitsergebnissen bestehen, wird der Vorstand die Meinung der \u00fcbrigen Mitglieder im Rahmen der Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen oder Rundschreiben (E.Mail, Internet) einholen und erst dann eine abschlie\u00dfende Entscheidung treffen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 10\u2013 Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen oder die \u00c4nderung des Vereinszwecks entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen, Zweck\u00e4nderungen und zur Aufl\u00f6sung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis sp\u00e4testens einen Monat vor der Sitzung zuzuleiten. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Die Beschlussfassung sowie das Abstimmungsergebnis sind durch den Protokollf\u00fchrer im Sitzungsprotokoll zu dokumentieren. Die Satzungs\u00e4nderung ist vom Vorstand \u2013 durch eine vertretungsberechtigte Anzahl Vorstandsmitglieder \u2013innerhalb von drei (3) Monaten nach Beschlussfassung beim Vereinsregister anzumelden. Die Anmeldung erfolgt \u00fcber einen Notar.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 11 &#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify\">\n<li>Der Antrag auf Aufl\u00f6sung des Vereins kann durch den Vorstand oder durch die H\u00e4lfte aller Vereinsmitglieder gestellt werden.<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck &#8211; unter Einhaltung einer Ladungsfrist von 60 Tagen &#8211; einzuberufenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens dreiviertel (3\/4) der eingetragenen Mitglieder anwesend sind. Der Aufl\u00f6sungantrag ist angenommen, sofern dreiviertel (3\/4) der anwesenden Mitglieder dem Antrag zustimmt. Ist bei der durch den 1. Vorsitzenden des Vereins einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung nicht die erforderlichen Anzahl der Mitglieder anwesend, so entscheiden in einer mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen erneut einzuberufenden au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung dreiviertel (3\/4) der anwesenden Mitglieder \u00fcber den Aufl\u00f6sungsantrag.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung, bei Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen an die Langenhagener Tafel, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zu gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sozialbereich ihres Gebietes verwenden darf.<\/li>\n<li>Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem anderen gleichartigen Verein angestrebt, wobei der bisherige Vereinszweck durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify\">\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 12 &#8211; Inkrafttreten der Satzung \/ Inkrafttreten von Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;padding-left: 30px\">Diese Satzung bzw. Satzungs\u00e4nderungen treten mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover in Kraft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;padding-left: 30px\">\n<p style=\"text-align: justify\"><em><strong>Anmerkungen:<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em><strong>Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird bei der Nennung von Personen und Personal auf die weibliche Form verzichtet. Bei allen Nennungen sind immer beide Geschlechter gemeint.<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung Beschlossen auf der Gr\u00fcndungsversammlung am 28. Februar 2013 in Langenhagen \u2013 Kaltenweide, ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung am 03. M\u00e4rz 2016. Zuletzt eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover am 21.06.2016 unter der Registriernummer VR 201913. \u00a7 1 &#8211; Name, Sitz<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":3550,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-607","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/607","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=607"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/607\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3550"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.buergerverein.online\/buerger-fuer-kaltenweide\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=607"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}